Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß er bei Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 DEM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. Die Vertretungsmacht des erweiterten Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß er bei Rechtsgeschäften von mehr als 5.000,00 DEM verpflichtet ist, die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen. Dem gesamten Vorstand ist es untersagt, ohne Zustimmung der Hauptversammlung, Kredite jeder Art aufzunehmen.
Satzung Blatt 57 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 14.08.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 458 Amtsgericht Nordenham getreten. Freigegeben am 12.10.2006.
In Sp. 4 von Amts wegen ergänzend nachgetragen:
Satzung Blatt 127 ff der Akten
Satzung
Satzung vom 05.05.1995 mit Änderung vom 02.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.