Handelsregister · VR 6310

Chronologischer Auszug

Bushido Luckenwalde e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bushido Luckenwalde e.V.

b)
Luckenwalde
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand (1. Vorsitzender, Stellvertreter u.
Schatzmeister).
Alle Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Berg, Uwe, *XX.XX.XXXX, Luckenwalde

Stellvertreter:

2.
Wagner, Detlef, *XX.XX.XXXX, Luckenwalde

Schatzmeister:

3.
Eller, Marco, *XX.XX.XXXX, Luckenwalde
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 13.11.1995
zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.08.2001
a)
14.12.2006
Vogel
b)
Satzung Bl. 3 ff
d.A.

Tag der ersten Eintragung:
15.03.1996

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Luckenwalde, VR 348 getreten.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und
einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:

1. Berg, Uwe

Nicht mehr Stellvertreter:

2. Wagner, Detlef

1. Vorsitzender:

4.
Fischer, Uwe, *XX.XX.XXXX, Nuthe-Urstromtal
Stellvertrer:

5.
Hintzen, Andé, *XX.XX.XXXX, Trebbin

Vorstandsmitglied:

6.
Valenta, Daniel, *XX.XX.XXXX, Luckenwalde
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2023 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
13.03.2024
Tanner-Kulke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.