Handelsregister · HRB 6633

Chronologischer Auszug

Busch Steinheim GmbH · Amtsgericht Hanau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Busch Steinheim GmbH

b)
Hanau

c)
Die Fortführung der Tradition der 1863 von
Georg Busch in Groß-Steinheim
gegründeten Werkstätten für kirchliche
Kunst und Kunstgewerbe und somit
insbesondere der Vertrieb von kirchlichen
Kunst- und Einrichtungsgegenständen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Busch, Klara, Hanau, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1999
a)
05.02.2004
Turan

b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.03.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 1 ff. Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Steinheimer Vorstadt 15, 63456 Hanau
a)
29.10.2018
Adam

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.