Handelsregister · HRB 6458

Registerinformationen

Burgthaler Elektronik-GmbH · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Burgthaler Elektronik-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Altenmarkt a.d.Alz
Geschäftsanschrift
Grassacher Str. 41, 83352 Altenmarkt a.d.Alz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6458
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
19.09.2023
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen und elektrischen Anlagen bzw. Anlagenteilen. Die Gesellschaft ist zur Erreichung dieses Zweckes befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Rupert Burgthaler

Altenmarkt a.d.Alz

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Katharina Burgthaler

Altenmarkt a.d.Alz

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.07.1990 zuletzt geändert am 01.02.1995
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung:23.07.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.