Handelsregister · VR 20252

Chronologischer Auszug

"Burgschützen" Neuhaus e.V. · Amtsgericht Regensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Burgschützen" Neuhaus e.V.

b)
Schorndorf
a)
Vorstand gemäß § 26 BGB sind der erste und der zweite
Schützenmeister. Beide sind jeder für sich allein
vertretungsberechtigt. Ausgaben bis 200,-- DM kann der
erste Schützenmeister in eigener Zuständigkeit
anweisen. Bei Ausgaben von 201,-- DM bis 1.000,-- DM
entscheiden erster und zweiter Schützenmeister,
Funktionsinhaber und Ausschußmitglieder. Die
Anweisung höherer Ausgaben muß von der
Mitgliederversammlung genehmigt werden.

b)
Zweiter Schützenmeister:
Wegerer, Christian, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
Erster Schützenmeister:
Weber, Bettina, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 03.07.1987
a)
23.11.2005
Argauer

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.10.1987.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 6-14 d.A.;
2b)
Ausgeschieden:
Zweiter Schützenmeister:
Wegerer, Christian, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Schützenmeister:
Klein, Dietmar, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
a)
19.05.2011
Voigt
3b)
Ausgeschieden:
Erster Schützenmeister:
Weber, Bettina, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Schützenmeister:
Klein, Dietmar, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Schützenmeister:
Obermeier, Stefan, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
a)
22.04.2015
Scheurer genannt Rohling
4b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Vorstand:
Obermeier, Stefan, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Vorstand:
Klein, Dietmar, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
a)
17.08.2017
Scheurer genannt Rohling
5a)
Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der erste und zweite
Schützenmeister. Beid sind für sich allein
vertretungsbefugt.
Ausgaben bis 500,- € kann der erste Schützenmeister in
eigener Zuständigkeit anweisen.
Über Ausgaben von 501,- € bis zu 2500,- € entscheiden
erster und zweiter Schützenmeister, Funktionsinhhaber
und Ausschussmitglieder.
Die Anweisung höherer Ausgaben muss von der
Mitgliederversammlung genehmigt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 3
(Mitgliedschaft), 4 (Aufnahme von Mitgliedern), 7 (Verlust der Mitgliedschaft), 8 (Organe
des Schützenvereins), 9 (Mitgliederversammlung), 11 (Vertretungsbefugnis) der Satzung
beschlossen.
a)
28.06.2018
Scheurer genannt Rohling

b)
Protokoll Bl. 79-81, 89-90 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.