Handelsregister · VR 20252
Chronologischer Auszug
"Burgschützen" Neuhaus e.V. · Amtsgericht Regensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Burgschützen" Neuhaus e.V. b) Schorndorf | a) Vorstand gemäß § 26 BGB sind der erste und der zweite Schützenmeister. Beide sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt. Ausgaben bis 200,-- DM kann der erste Schützenmeister in eigener Zuständigkeit anweisen. Bei Ausgaben von 201,-- DM bis 1.000,-- DM entscheiden erster und zweiter Schützenmeister, Funktionsinhaber und Ausschußmitglieder. Die Anweisung höherer Ausgaben muß von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. b) Zweiter Schützenmeister: Wegerer, Christian, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Erster Schützenmeister: Weber, Bettina, Schorndorf, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 03.07.1987 | a) 23.11.2005 Argauer b) Tag der ersten Eintragung: 27.10.1987. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-14 d.A.; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Zweiter Schützenmeister: Wegerer, Christian, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Schützenmeister: Klein, Dietmar, Schorndorf, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2011 Voigt | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Erster Schützenmeister: Weber, Bettina, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Schützenmeister: Klein, Dietmar, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Schützenmeister: Obermeier, Stefan, Schorndorf, *XX.XX.XXXX | a) 22.04.2015 Scheurer genannt Rohling | ||
| 4 | b) Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Obermeier, Stefan, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Klein, Dietmar, Schorndorf, *XX.XX.XXXX | a) 17.08.2017 Scheurer genannt Rohling | ||
| 5 | a) Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der erste und zweite Schützenmeister. Beid sind für sich allein vertretungsbefugt. Ausgaben bis 500,- € kann der erste Schützenmeister in eigener Zuständigkeit anweisen. Über Ausgaben von 501,- € bis zu 2500,- € entscheiden erster und zweiter Schützenmeister, Funktionsinhhaber und Ausschussmitglieder. Die Anweisung höherer Ausgaben muss von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Aufnahme von Mitgliedern), 7 (Verlust der Mitgliedschaft), 8 (Organe des Schützenvereins), 9 (Mitgliederversammlung), 11 (Vertretungsbefugnis) der Satzung beschlossen. | a) 28.06.2018 Scheurer genannt Rohling b) Protokoll Bl. 79-81, 89-90 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.