Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und Verpflichtungen des Vereins, sowie zur Abweichung vom Haushaltsplan bedarf der Vorstand der Zustimmung der Verwaltung soweit im Einzelfall der Betrag von 1.000,- DM überschritten wird. Bei einem höheren Wert als 5.000,- DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Siegfried Michael Kühnel
Roth
Vorstand
Paul Bartik
Schwabach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.11.1992
Sonstige Rechtsverhältnisse
Vorstand gem. § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorstand.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.09.1993. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-13 SB;
Protokoll Bl. 29 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.