Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an anderen Unternehmen sowie die landwirtschaftliche Tierhaltung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Burghard Meyer
Goldenstedt-Lutten
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.08.1983
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 und vom 03.04.2006 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere die Änderung in § 1 (Firma und Sitz) und damit die Firmenänderung und die Sitzverlegung, die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), die Änderung in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und damit die Umstellung des Stammkapitals (50.000,00 DEM) auf Euro und zugleich die Erhöhung von 25.564,59 EUR um 435, 41 EUR auf 26.000,00 EUR, sowie die Änderung in § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer und Geschäftsjahr der Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 28.10.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.08.2005.