Handelsregister · GnR 200022

Chronologischer Auszug

Burgdorf-Wyland Wohnungsgenossenschaft eG · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Burgdorf-Wyland
Wohnungsgenossenschaft eG

b)
Braunschweig

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft
der Mitglieder und deren soziale und
kulturelle Belange mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.

Gegenstand des Unternehmens ist

a) die gute, sichere, sozial
verantwortbare sowie lebensgerechte
Wohnungsversorgung der Mitglieder der
Genossenschaft;

b) die Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken, Bauten und Wohnungen;

c) die Bewirtschaftung, Errichtung,
Sanierung, Erwerb und Betreuung von
Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf
und Veräußerung von Grundstücken;

d) Projektentwicklung für Neu- und
Altbauten sowie für Baudenkmale;

e) Haus- und Grundstücksverwaltung
eigener Objekte ;
f) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren,
Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen,
Reisen und beweglichen
Wirtschaftsgütern;

g) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb
von Gemeinschaftsanlagen,
Folgeeinrichtungen, sozialer,
wirtschaftlicher und kultureller
Einrichtungen.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
einem Mitglied.

Ist ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt es die Genossenschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, wird die Genossenschaft
durch zwei Vorstandsmitglieder oder
durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Vorstand:
Burgdorf, René, Braunschweig,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 21.04.2022
a)
10.06.2022
Dunkel-Waldschläger

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.