Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer volljährigen Person. Jedes Mitglied des Vorstands ist einzeln vertretungsberechtigt. Folgende Geschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates: a) der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken b) die Vornahme von erheblichen Veränderungen an Gebäuden c) der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen d) die Eingehung von Verbindlichkeiten von im Einzelfall über 10.000,00 EUR, sowie die Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anke Brandwein
Bielefeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.06.2004 zuletzt geändert am 23.08.2004
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Verlegung des Sitzes des Vereins von Steinhagen nach Gütersloh beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 15.11.2017 und vom 08.01.2018 haben die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.09.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 1429 Amtsgericht Halle/Westf. getreten. Freigegeben am 11.03.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.