Handelsregister · VR 39647
Chronologischer Auszug
Bundesverbraucherhilfe e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bundesverbraucherhilfe e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesverbraucherpräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesverbraucherpräsidenten. b) Bundesverbraucherpräsident: 1. Dietl, Ricardo, *XX.XX.XXXX, Wolfratshausen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 01.12.2021 Die Bundesverbrauchertagung vom 13.01.2022 hat die Änderung der Satzung in den Artikeln 8, 12, 12a, 12b, 13, 14, 15, 15a, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 88, 89, 91, 92, 93, 95, 98, 99 und der Überschrift Abschnitt IX (jetzt: Ausführung der Bundesordnungen und die Verwaltung der Bundesverbraucherhilfe) beschlossen. | a) 02.06.2022 Ulus b) Satzung Bl. 11-25 SB Beschluss Bl. 26-42/61-63 (46-60) |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundespräsidenten, einem Vizepräsidenten und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Vizepräsident: 2. Greckl, Daniel, *XX.XX.XXXX, Hörlkofen | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2023 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 18.01.2024 Berg b) Satzung Bl. 74 -96 Beschluss Bl. 70-73 | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Berichtigung der Funktionsbezeichnung Präsident: Dietl, Ricardo, *XX.XX.XXXX, Wolfratshausen | a) 19.03.2024 Berg b) Die Eintragung Nr.2 Spalte 3 war von Amts wegen zu berichtigen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.