Handelsregister · VR 40167
Chronologischer Auszug
Bundesverband soziales Mentoring e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bundesverband soziales Mentoring e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorstandsmitglied: 1. Amoruso, Gloria Frida, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 2. Demor, Melanie, *XX.XX.XXXX, Köln Vorstandsmitglied: 3. Heger, Jette, *XX.XX.XXXX, Hamburg Vorstandsmitglied: 4. Lummitsch, Uwe, *XX.XX.XXXX, Halle/Saale Vorstandsmitglied: 5. Volz, Ute, *XX.XX.XXXX, Geltendorf | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 19.10.2022 | a) 15.03.2023 Kalinowski b) Satzung Bl. 11-16 SB |
| 2 | b) besondere Vertreterin nach § 30 BGB: 6. Bloesy, Sarah, *XX.XX.XXXX, Berlin Der Aufgabenkreis lautet wie folgt: 1. Im Rahmen des vom Vorstand und der Mitgliederversammlung bestätigten Haushalts- und Investitionsplans sind die Geschäftsführerinnen, unter Wahrung der Geschäftsordnung, berechtigt, Entscheidungen im Geldverkehr zu treffen, entsprechend zu zeichnen und umzusetzen. 2. Alle Anträge für Fördermittel des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V., Projekte des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V. und sonstige Anträge im Rahmen der Geschäftsordnung eigenständig zu beantragen, zu verwalten und abzurechnen. 3. Dienstlich erforderliche Miet-, Leasing-, Honorar- und Weiterleitungsverträge sind im Rahmen des Haushaltsplanes, Arbeitsverhältnisse nach Beschluss des Gesamtvorstands abzuschließen. Die Vertretung innerhalb dieses Geschäftskreises erfolgt jeweils allein. besondere Vertreterin nach § 30 BGB: 7. Reiter, Laura, *XX.XX.XXXX, Berlin Der Aufgabenkreis lautet wie folgt: 1. Im Rahmen des vom Vorstand und der Mitgliederversammlung bestätigten Haushalts- und Investitionsplans sind die Geschäftsführerinnen, unter Wahrung der Geschäftsordnung, berechtigt, Entscheidungen im Geldverkehr zu treffen, entsprechend zu zeichnen und umzusetzen. 2. Alle Anträge für Fördermittel des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V., Projekte des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V. und sonstige Anträge im Rahmen der Geschäftsordnung eigenständig zu beantragen, zu verwalten und abzurechnen. 3. Dienstlich erforderliche Miet-, Leasing-, Honorar- und Weiterleitungsverträge sind im Rahmen des Haushaltsplanes, Arbeitsverhältnisse nach Beschluss des Gesamtvorstands abzuschließen. Die Vertretung innerhalb dieses Geschäftskreises erfolgt jeweils allein. | a) 27.03.2024 Berg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.