Handelsregister · VR 40167

Chronologischer Auszug

Bundesverband soziales Mentoring e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bundesverband soziales Mentoring e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Amoruso, Gloria Frida, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Demor, Melanie, *XX.XX.XXXX, Köln

Vorstandsmitglied:

3.
Heger, Jette, *XX.XX.XXXX, Hamburg

Vorstandsmitglied:

4.
Lummitsch, Uwe, *XX.XX.XXXX, Halle/Saale

Vorstandsmitglied:

5.
Volz, Ute, *XX.XX.XXXX, Geltendorf
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 19.10.2022
a)
15.03.2023
Kalinowski
b)
Satzung Bl.
11-16 SB
2b)
besondere Vertreterin nach § 30 BGB:
6.
Bloesy, Sarah, *XX.XX.XXXX, Berlin
Der Aufgabenkreis lautet wie folgt: 1. Im Rahmen des
vom Vorstand und der Mitgliederversammlung bestätigten
Haushalts- und Investitionsplans sind die Geschäftsführerinnen, unter Wahrung der Geschäftsordnung, berechtigt,
Entscheidungen im Geldverkehr zu treffen, entsprechend
zu zeichnen und umzusetzen. 2. Alle Anträge für Fördermittel des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V., Projekte des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V. und
sonstige Anträge im Rahmen der Geschäftsordnung eigenständig zu beantragen, zu verwalten und abzurechnen.
3. Dienstlich erforderliche Miet-, Leasing-, Honorar- und
Weiterleitungsverträge sind im Rahmen des Haushaltsplanes, Arbeitsverhältnisse nach Beschluss des Gesamtvorstands abzuschließen. Die Vertretung innerhalb dieses Geschäftskreises erfolgt jeweils allein.

besondere Vertreterin nach § 30 BGB:
7.
Reiter, Laura, *XX.XX.XXXX, Berlin
Der Aufgabenkreis lautet wie folgt: 1. Im Rahmen des
vom Vorstand und der Mitgliederversammlung bestätigten
Haushalts- und Investitionsplans sind die Geschäftsführerinnen, unter Wahrung der Geschäftsordnung, berechtigt,
Entscheidungen im Geldverkehr zu treffen, entsprechend
zu zeichnen und umzusetzen. 2. Alle Anträge für Fördermittel des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V., Projekte des Bundesverbandes soziales Mentoring e.V. und
sonstige Anträge im Rahmen der Geschäftsordnung eigenständig zu beantragen, zu verwalten und abzurechnen.
3. Dienstlich erforderliche Miet-, Leasing-, Honorar- und
Weiterleitungsverträge sind im Rahmen des Haushaltsplanes, Arbeitsverhältnisse nach Beschluss des Gesamtvorstands abzuschließen. Die Vertretung innerhalb dieses Geschäftskreises erfolgt jeweils allein.
a)
27.03.2024
Berg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.