Handelsregister · VR 21858

Chronologischer Auszug

Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem zweiten
Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Leppert, Karola, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Stellvertreter:

2.
Rötten, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Stellvertreter:

3.
Funk, Franziska, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 25.03.2002 mit Änderung vom 03.06.2002.
a)
31.08.2006
Pacholke
b)
Satzung Bl. 8-19
Beschluss Bl.
29f.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr erster Stellvertreter:
2. Rötten, Ralf

Nicht mehr zweiter Stellvertreter:
3. Funk, Franziska

erste Stellvertreterin:
4.
Schmidt, Christa, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Stellvertreter:
5.
Woche, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
19.06.2007
Pietsch
3b)
Infolge Wegfalls sämtlicher Mitglieder ist der
Verein erloschen.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
07.09.2012
Müller
4b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Leppert, Karola

Nicht mehr erste Stellvertreterin:
4. Schmidt, Christa
Nicht mehr zweiter Stellvertreter:
5. Woche, Thomas

Vorsitzende:
6.
Klee, Stephanie, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Stellvertreter:
7.
Schlüter, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin

erste Stellvertreterin:
8.
Winkelmann, Elke, *XX.XX.XXXX, Falkensee
b)
Die Eintragung betreffend die Löschung des Vereins ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung
gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
a)
30.01.2014
Kalinowski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.