Handelsregister · VR 21858
Chronologischer Auszug
Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem zweiten Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Leppert, Karola, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Stellvertreter: 2. Rötten, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Stellvertreter: 3. Funk, Franziska, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 25.03.2002 mit Änderung vom 03.06.2002. | a) 31.08.2006 Pacholke b) Satzung Bl. 8-19 Beschluss Bl. 29f. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr erster Stellvertreter: 2. Rötten, Ralf Nicht mehr zweiter Stellvertreter: 3. Funk, Franziska erste Stellvertreterin: 4. Schmidt, Christa, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Stellvertreter: 5. Woche, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 19.06.2007 Pietsch | ||
| 3 | b) Infolge Wegfalls sämtlicher Mitglieder ist der Verein erloschen. Von Amts wegen eingetragen. | a) 07.09.2012 Müller | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Leppert, Karola Nicht mehr erste Stellvertreterin: 4. Schmidt, Christa Nicht mehr zweiter Stellvertreter: 5. Woche, Thomas Vorsitzende: 6. Klee, Stephanie, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Stellvertreter: 7. Schlüter, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin erste Stellvertreterin: 8. Winkelmann, Elke, *XX.XX.XXXX, Falkensee | b) Die Eintragung betreffend die Löschung des Vereins ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 30.01.2014 Kalinowski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.