Handelsregister · VR 27509

Chronologischer Auszug

Bundesverband Medizinische Versorgungszentren - Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bundesverband Medizinische Versorgungszentren -
Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 50.000,-- DM/bzw. 25.000,-- € die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:

1.
Schwitalski, Rainer, *XX.XX.XXXX, Groß-Leuthen

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Dr. Blinzler, Manfred, *XX.XX.XXXX, Küps

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Dr. Köppl, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin
Vorstandsmitglied:

4.
Graff, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

5.
Höhne, Angela, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Vorstandsmitglied:

6.
Kohrt, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Alt-Landsberg

Vorstandsmitglied:

7.
Mertner, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Wildau
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 14.02.1992
zuletzt geändert durch Beschluss vom 01.06.2005.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
20.09.2007 ist der Sitz des Vereins von Potsdam
(Amtsgericht Potsdam, VR 629 P) nach Berlin
verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr).
a)
28.03.2008
Müller
b)
Tag der ersten Eintragung:
12.06.1992

Satzung Bl.
238-245 Bd. II
Beschluss Bl.
280-282 Bd. II
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorstandsvorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden
Vorstandsvorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:

4. Graff, Jörg

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

5. Höhne, Angela

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

6. Kohrt, Wolfgang

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

7. Mertner, Jürgen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
04.08.2009
Röling
b)
Satzung
Bl.356-362 Bd. 2
Beschluss Bl.353
Bd. 2
3a)
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Einzelwert
von mehr als 25.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist, sofern die Zustimmung
nicht bereits durch die Genehmigung des Haushaltsplanes
erteilt wurde.

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

1. Schwitalski, Rainer

Änderung zu Nr. 3:
Vorsitzender:

Dr. Köppl, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 2:
erster stellvertretender Vorsitzender:

Dr. Blinzler, Manfred, *XX.XX.XXXX, Küps-Theisenort

zweiter stellvertretender Vorsitzender:

8.
Dr. Katzberg, Harald, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Der Vorstand) und § 14 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
21.06.2012
Röling
b)
Beschluss
Bl. 386/391
(392-398) Bd. 2
4b)
Nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender:
2. Dr. Blinzler, Manfred

Nicht mehr zweiter stellvertretender Vorsitzender:
8. Dr. Katzberg, Harald

erster stellvertretender Vorsitzender:
9.
Duschek, Sigurd, *XX.XX.XXXX, Höhenkirchen

zweiter stellvertretender Vorsitzender:
10.
Dr. Kleinertz, Klaus, *XX.XX.XXXX, Chemnitz
a)
06.01.2014
Röling
5a)
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Einzelwert
von mehr als 50.000 Euro pro Geschäftsjahr die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist, sofern
die Zustimmung nicht bereits durch die Genehmigung des
Haushaltsplanes erteilt wurde.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder), §
8 (Der Vorstand), § 10 (Amtsdauer und Wahl des
Vorstands), § 11 (Die Mitgliederversammlung)
und in § 14 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
26.05.2015
Loest
b)
Beschluss Bl.
430-435/436-437
(439-446) Bd. 2
6b)
Nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender:
9. Duschek, Sigurd

erster stellvertretender Vorsitzender:
11.
Dr. Velling, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
29.02.2016
Röling
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (MItgliederberiträge), § 8 (Der Vorstand), § 11 (Die Mitgliederversammlung)und § 14 (Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
24.02.2017
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
27-29 (30-33)
8b)
Nicht mehr Vorsitzender:
3. Dr. Köppl, Bernd

zweite stellvertretende Vorsitzende:
12.
Simon, Verena, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 11:
Vorsitzender:
Dr. Velling, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
14.02.2018
Dambietz
9b)
Änderung zu Nr. 10:
erster stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Kleinertz, Klaus, *XX.XX.XXXX, Chemnitz
a)
16.02.2018
Dambietz
10b)
Nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender:
10. Dr. Kleinertz, Klaus

Änderung zu Nr. 12:
erste stellvertretende Vorsitzende:
Simon, Verena, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter stellvertretender Vorsitzender:
13.
Dr. Landers, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Mayen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder),
§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Vorstand), § 9 (Aufgaben des
Vorstands), § 10 (Amtsdauer und Wahl des Vorstands), § 11 (Mitgliederversammlung), 12 (nun
§ 13, Außerordentliche Mitgliederversammlung),
§ 13 (nun § 14, Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 14 (nun § 16, Beschlussfassung) und § 15
(nun § 17, Auflösung) beschlossen.
Die Paragraphen 12 (Virtuelle und hybride Mitgliederversammlung) und 15 (Rechnungsprüfung)
ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
06.02.2024
Junge
b)
Beschluss Bl.
57-64/66-71
(79-84) Bd. III

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.