Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Betreibt der Verband einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder ist er Gesellschafter eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, so ist das geschäftsführende Vorstandsmitglied bei der Vertetung des Verbandes, insbesondere bei Ausübung des Stimmrechts, an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden, bzw. verpflichtet, einen solchen Beschluß vorher herbeizuführen.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 06.12.1961
Beschluss Bl.197-200
Beschluss Bl.237-240, 216-224
Satzung
Satzung vom 26.11.1960 zuletzt geändert am 21.05.1996
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2004 hat eine Änderung der Satzung in § 9 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2007 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 11 und 12 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 8 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.