Handelsregister · VR 33801

Chronologischer Auszug

Bundesverband der Windenergie Offshore e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern. Bei zwei
Mitgliedern besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden
und dem Schatzmeister, bei drei bzw. vier Mitgliedern aus
dem Vorsitzenden, einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art ab
einem Geschäftswert von 25.000,00 Euro im Einzelfall,
bei Dauerschuldverhältnissen im Jahreswert von insgesamt 25.000,00 Euro, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Dies gilt nicht, wenn
das Rechtsgeschäft in einem von der Mitgliederversamlung genehmigten Budget ausdrücklich vorgesehen ist.

b)
Schatzmeister:

1.
Blume, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzender:
2.
Dr. Buddenberg, Jörg, *XX.XX.XXXX, Wardenburg

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Friedrichs, Goerg, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 11.12.2014
a)
20.01.2015
Dambietz
b)
Satzung Bl.
29-38
2b)
Besonderer Vertreter:
4.
Knickrehm, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin
Wirkungskreis: Leitung, Betrieb und laufende Angelegenheiten der Geschäftsstelle, einschließlich der Mitgliederverwaltung, der Repräsentation des Vereins, der Öffentlichkeitsarbeit, der Marktbeobachtung und der Unterstützung von Projekten des Vereins.
a)
05.04.2016
Loest
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern. Bei zwei
Mitgliedern besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden
und dem Schatzmeister, bei drei bzw. vier Mitgliedern aus
dem Vorsitzenden, einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art
ab einem Geschäftswert von 25.000,00 Euro im Einzelfall, bei Dauerschuldverhältnissen im Jahreswert von insgesamt 25.000,00 Euro bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Dies gilt nicht, wenn das Rechtsgeschäft in einem von der
Mitgliederversamlung genehmigten Budget ausdrücklich
vorgesehen ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Einberufung und Durchführung der
Mitgliederversammlung), § 9 (Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung), § 12 (Zuständigkeit des
Vorstandes) und § 13 (Sitzung und Beschlüsse des
Vorstandes) beschlossen.
a)
29.08.2016
Pacholke
b)
Beschluss Bl.
63-65 (66-74)
4b)
Nicht mehr Schatzmeister:
1. Blume, Jürgen

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
3. Friedrichs, Goerg

Änderung zu Nr. 2:
Schatzmeister:
Dr. Buddenberg, Jörg, *XX.XX.XXXX, Wardenburg

stellvertretender Vorsitzender:
5.
Schmeer, Detlef, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorsitzender:
6.
Skiba, Martin, *XX.XX.XXXX, Hamburg

stellvertretender Vorsitzender:
7.
Utermöhlen, Sven, *XX.XX.XXXX, Hamburg
a)
20.01.2017
Pacholke
5a)
Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.08.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und
Geschäftsjahr des Vereins) beschlossen.
a)
08.11.2018
Pacholke
b)
Beschluss
Bl. 107-112
(113-122)
6b)
Nicht mehr Schatzmeister:
2. Dr. Buddenberg, Jörg

Änderung zu Nr. 6:
Schatzmeister:
Skiba, Martin, *XX.XX.XXXX, Hamburg
Vorsitzende:
8.
Jung, Catrin, *XX.XX.XXXX, Frielendorf
a)
07.02.2019
Pacholke
7b)
Nicht mehr Besonderer Vertreter:
4. Knickrehm, Uwe

Besonderer Vertreter:
9.
Thimm, Stefan, *XX.XX.XXXX, Neuenhagen
Wirkungskreis: Leitung, Betrieb und laufende Angelegenheiten der Geschäftsstelle
a)
23.03.2020
Pacholke
8b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
5. Schmeer, Detlef

Änderung zu Nr. 7:
Vorsitzender:
Utermöhlen, Sven, *XX.XX.XXXX, Hamburg

Änderung zu Nr. 8:
stellvertretende Vorsitzende:
Jung, Catrin, *XX.XX.XXXX, Frielendorf

stellvertretender Vorsitzender:
10.
Klett, Stefan, *XX.XX.XXXX, Schüttorf
a)
01.12.2020
Pacholke
9b)
Nicht mehr Schatzmeister:
6. Skiba, Martin

Nicht mehr Vorsitzender:
7. Utermöhlen, Sven

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
10. Klett, Stefan

Schatzmeisterin:
11.
Kamps, Ina, *XX.XX.XXXX, Londen/Vereinigtes Königreich

Vorsitzender:
12.
Kubitza, Jörg, *XX.XX.XXXX, Börnsen

stellvertretende Vorsitzende:
13.
Lucke, Irina Stephanie Ingeborg, *XX.XX.XXXX, Oldenburg
a)
27.02.2023
Pacholke
10a)
Bundesverband der Windenergie Offshore e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern. Bei zwei
Mitgliedern besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden
und dem Schatzmeister, bei drei bzw. vier Mitgliedern aus
dem Vorsitzenden, einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art
ab einem Geschäftswert von 25.000,00 Euro im Einzelfall, bei Dauerschuldverhältnissen im Jahreswert von insgesamt 25.000,00 Euro bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Dies gilt nicht, wenn das Rechtsgeschäft in einem von der
Mitgliederversamlung genehmigten Budget vorgesehen
ist.
a)
Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom
21.03.2023 bis 30.03.2023 im schriftlichen Verfahren die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Geschäftsjahr des Vereins), § 2 (Aufgaben und Ziele), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung), § 8 (Beschlussfassung) §
9 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung),
§ 10 (Vorstand), § 11 (Wahl und Amtsdauer des
Vorstands), § 12 (Zuständigkeit des Vorstands), §
13 (Sitzung und Beschlüsse des Vorstands), § 14
(Geschäftsstelle), § 15 (nunmehr: Gremien), § 16
(Rechnungsprüfer) und § 17 (Auflösung des Vereins, Liquidatoren) beschlossen.
a)
29.08.2023
Pacholke
b)
Beschluss Bl.
209-210/215-225
(227-236)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.