Handelsregister · VR 13082 früher Amtsgericht Bad Vilbel

Chronologischer Auszug

Bundesverband der Bankkunden · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bundesverband der Bankkunden

b)
Bad Vilbel
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und sechs Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird durch den Vorsitzenden und einem
weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam oder durch
mindestens fünf Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die einen Wert von
20.000,00 DM nicht übersteigen, ist der Vorsitzende
alleinvertretungsberechtigt. In
Grundstücksangelegenheiten besteht Gesamtvertretung
durch alle Mitglieder des Vorstands.
Die Vorstandsmitglieder sind vom Verbot des § 181 BGB
befreit, wenn auf seiten des Vereins die Vertretung durch
mindestens fünf Vorstandsmitglieder erfolgt. Der
Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von
mindestens vier Vorstandsmitgliedern.

b)
Vorsitzender:
Prof. Dr. Schmelz, Karl-Joachim, Fachhochschullehrer,
Bad Vilbel
Vorstand:
Dingwerth, Leonhard, Kaufmann, Verl
Vorstand:
Eibl, Hans-Peter, Kaufmann, Lauffen a. N.
Vorstand:
Grajewski, Karl-Heinz, Schuldnerberater, Adorf/ Vogtland
Vorstand:
Gustavus, Manfred W., Steuerberater, Essen
Vorstand:
Meis, Joachim, Kaufmann, Dülmen
Vorstand:
Rein, Erich, Kriminalbeamter, Bad Vilbel
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.03.1997 zuletzt geändert am 28.09.1997
a)
22.05.2002
Siebrecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.12.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 32 ff.
2a)
01.01.2005
System

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts zum 01.01.2005
geändert durch das
Gerichtsorganisationsgesetz in
der durch das Zweite Gesetz zur
Verwaltungsstrukturreform vom
20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506)
geänderten Fassung; nunmehr
Amtsgericht Frankfurt am Main.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.