Handelsregister · VR 13082 früher Amtsgericht Bad Vilbel
Chronologischer Auszug
Bundesverband der Bankkunden · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bundesverband der Bankkunden b) Bad Vilbel | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und sechs Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam oder durch mindestens fünf Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die einen Wert von 20.000,00 DM nicht übersteigen, ist der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt. In Grundstücksangelegenheiten besteht Gesamtvertretung durch alle Mitglieder des Vorstands. Die Vorstandsmitglieder sind vom Verbot des § 181 BGB befreit, wenn auf seiten des Vereins die Vertretung durch mindestens fünf Vorstandsmitglieder erfolgt. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens vier Vorstandsmitgliedern. b) Vorsitzender: Prof. Dr. Schmelz, Karl-Joachim, Fachhochschullehrer, Bad Vilbel Vorstand: Dingwerth, Leonhard, Kaufmann, Verl Vorstand: Eibl, Hans-Peter, Kaufmann, Lauffen a. N. Vorstand: Grajewski, Karl-Heinz, Schuldnerberater, Adorf/ Vogtland Vorstand: Gustavus, Manfred W., Steuerberater, Essen Vorstand: Meis, Joachim, Kaufmann, Dülmen Vorstand: Rein, Erich, Kriminalbeamter, Bad Vilbel | a) eingetragener Verein Satzung vom 08.03.1997 zuletzt geändert am 28.09.1997 | a) 22.05.2002 Siebrecht b) Tag der ersten Eintragung: 08.12.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 32 ff. |
| 2 | a) 01.01.2005 System b) Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2005 geändert durch das Gerichtsorganisationsgesetz in der durch das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506) geänderten Fassung; nunmehr Amtsgericht Frankfurt am Main. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.