Handelsregister · VR 1123

Registerinformationen

Bundesverband der Aikido-Lehrer e.V. · Amtsgericht Bamberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bundesverband der Aikido-Lehrer e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bamberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1123
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Letzte Eintragung
31.05.2024
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Burkhard Stiens

Wiedenbrück

Vorstand

Dirk Kropp

Köln

Vorstand

Brigitte Brück

Wildeshausen

Vorstand

Rudolf Schneider

Eggolsheim

Vorstand

Doris Kiuntke

Würzburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 08.04.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Name), 6 (Aufnahmekriterien) und 10 a (Ehrenmitgliedschaft) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 hat die Änderung der §§ 6 (Mitglieder/Voraussetzungen für die Mitgliedschaft), 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), 8 (Rechte der Mitglieder), 10a (Ehrenmitgliedschaft), 13 (Der Vorstand), 14 (Das Bundes- und die Landeslehrerkomitees), 15 (Prüfungsberechtigungen) und 16 (neu: Haftungsbeschränkungen) sowie die Einfügung der §§ 9 a (Passivstellung von Mitgliedern/Kriterien und Rechte von passiv gestellten Mitgliedern), 16 a (Datenschutz) und 18 (Salvatorische Klausel) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 hat die Änderung der §§ 10 (Beendigung der Mitgliedschaft) und 16 a (Datenschutz) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.08.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-15 So.
  • Beschluss Bl. 26-27 So.
  • Beschluss Bl. 48f SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 64-72 SB.
  • Beschluss Bl. 92 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 98-102 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.