Handelsregister · VR 28394

Chronologischer Auszug

Bundesverband ANUAS e.V. - Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ANUAS e. V. - Hilfsorganisation für Gewaltopfer mit
integrierter Selbsthilfegruppe

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Kassenwart und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit.

Der Verein wird gerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Verein wird außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Vorsitzende:

1.
Waade, Marion, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretende Vorsitzende:

2.
Riemer, Katrin, *XX.XX.XXXX, Holywood /N. Irland

Kassenwartin:

3.
Waade, Michaela, *XX.XX.XXXX, Berlin
Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit:

4.
Schimmel, Mario, *XX.XX.XXXX, Lutherstadt Wittenberg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 26.11.2008

Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Beiträge), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand),
§ 9 (Gesetzliche Vertretung) und § 10 (Kassenwart) beschlossen.
a)
11.02.2009
Röling
b)
Satzung Bl.11-21

Beschluss
Bl.33-38
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck,
Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
25.03.2009
Dambietz
b)
Beschluss
Bl.46-49
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,
dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Verein wird außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende:

2. Riemer, Katrin

Nicht mehr Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit:

4. Schimmel, Mario

erste stellvertretende Vorsitzende:

5.
Korytowski, Karin, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter stellvertretender Vorsitzender:

6.
Albrecht, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
12.02.2010
Hanney
b)
Satzung Bl.85-96
Beschluss Bl.81
4a)
ANUAS e.V. - Hilfsorganisation für Angehörige von
Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorstandsvorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem
zweiten Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei außergerichtlicher Vertretung und bei der Vornahme
von Anmeldungen ist der Vorstandsvorsitzende alleinvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2010 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
17.01.2011
Hanney
b)
Satzung
Bl.164-176
Beschluss Bl.163
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2011 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
28.12.2011
Hanney
b)
Satzung
Bl.205-221
Beschluss Bl.203
6b)
Nicht mehr zweiter stellvertretender Vorsitzender:
6. Albrecht, Christoph

zweite stellvertretende Vorsitzende:
7.
Geiß, Sylvia, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2012 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
08.02.2013
Hanney
b)
Satzung
Bl.234-248
Beschluss Bl.232
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2013 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
13.01.2014
Hanney
b)
Satzung Bl.19-36
Bd.II
Beschluss Bl.16
Bd.II
8a)
Bundesverband ANUAS e.V. - Hilfsorganisation für
Angehörige von Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorstandsvorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem
zweiten Stellvertreter.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei außergerichtlicher Vertretung und bei der Vornahme
von Anmeldungen ist der Vorstandsvorsitzende alleivertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr Kassenwartin:

3. Waade, Michaela
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
19.04.2016
Hanney
b)
Satzung Bl.77-81
Bd. II
Beschluss Bl.85.
Bd.II
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
16.03.2017
Hanney
b)
Beschluss
Bl.97-100 (Bl.
101-106) Bd. II
10a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei außergerichtlicher Vertretung und bei der Vornahme von Anmeldungen sind beide
Vorstandsmitglieder alleinvertretungsbefugt.

b)
Nicht mehr zweite stellvertretende Vorsitzende:

7. Geiß, Sylvia
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.08.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
07.11.2017
Dambietz
b)
Satzung Bl.
124-129
Beschluss Bl.
119-122
11a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2022 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
06.10.2022
Tritthart
b)
Satzung Bl.
149-156 Bd. 2
Beschluss Bl.
143-148 Bd. 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.