Handelsregister · VR 203940
Chronologischer Auszug
Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bundesvereinigung ambulante spezialärztliche Versorgung e.V. b) Grünwald, Landkreis München | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu folgenden Geschäften ist die Einwilligung der Mitgliederversammlung nötig: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Aufnahme von Krediten in Höhe von mehr als 20.000 Euro, Übernahme der Haftung für fremde Verbindlichkeiten. Zu folgenden Geschäften ist die Einwilligung des Verbandsrats nötig: Kreditgewährung mit Ausnahme von Personalkrediten an Angestellte bis zu einem Monatsgehalt, Anstellung von Personal wenn die Jahresvergütung die eines Bundesbeamten im gehobenen Dienst unterster Stufe übersteigt, Abschluss von Mietverträgen über Räume, Abschluss von Verträgen die der Bundesvereinigung Leistungsverpflichtungen über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren auferlegen. b) Gewählt: Vorstand: Dr. Munte, Axel, Grünwald, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Abenhardt, Wolfgang, Gilching, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 17.09.2011 mit Nachtrag vom 10.10.2011. | a) 16.11.2011 Drexler b) Satzung Bl. 13 SB; |
| 2 | a) Name geändert, nun: Bundesvereinigung ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (Name und Sitz). | a) 19.12.2011 Kraft b) Neue Satzung Bl. 19 SB. | |
| 3 | a) Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2012 hat die Änderung des § 1 (Name und Sitz) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert. | a) 01.10.2012 Dorfmeister b) Protokoll Bl. 26 SB; | |
| 4 | b) Personendaten berichtigt: Vorstand: Dr. Abenhardt, Wolfgang, Gilching, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2014 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen. | a) 17.03.2015 Legath b) Protokoll Bl. 35 bl. | |
| 5 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zu folgenden Geschäften ist die Einwilligung der Mitgliederversammlung nötig: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Aufnahme von Krediten in Höhe von mehr als 20.000 Euro, Übernahme der Haftung für fremde Verbindlichkeiten. Zu folgenden Geschäften ist die Einwilligung des Verbandsrats nötig: Kreditgewährung mit Ausnahme von Personalkrediten an Angestellte bis zu einem Monatsgehalt, Anstellung von Personal wenn die Jahresvergütung die eines Bundesbeamten im gehobenen Dienst unterster Stufe übersteigt, Versorgungs- und Abfindungszusagen, Abschluss von Mietverträgen über Räume, Abschluss von Verträgen die dem Bundesverband Leistungsverpflichtungen über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren auferlegen. b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Abenhardt, Wolfgang, Gilching, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Froschauer-Häfele, Sonja, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.05.2018 Behrens b) Neue Satzung Bl. 40 SB. | |
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zu folgenden Geschäften ist die Einwilligung der Mitgliederversammlung nötig: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Aufnahme von Krediten in Höhe von mehr als 20.000 Euro, Übernahme der Haftung für fremde Verbindlichkeiten, Anstellung von Personal, wenn die Jahresvergütung einen Betrag von 80.000 EUR übersteigt, Gewährung von Krediten an Angestellte von mehr als einem Monatsgehalt, Versorgungs- und Abfindungszusagen. b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Munte, Axel, Grünwald, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Dengler, Robert, Nittendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Rau, Harald, Frankfurt a.Main, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2021 mit Nachtrag vom 25.04.2022 hat die Änderung der §§ 3 (Mitgliedschaft), 7 (Organe des Bundesverbands), 8 (Vorstand), 9 (Verbandsrat) gestrichen, 10 (Mitgliederversammlung) nun § 9 und weitere Änderungen, § 12 (Geschäftsgang) nun § 11 und weitere Änderungen und 13 (Auflösung des Bundesverbands) nun § 12 und weitere Änderungen und Änderung der Nummerierung von 11 und 14 nun §§ 10 und 13 der Satzung beschlossen. Dabei wurde auch die Vertretungsregelung geändert. | a) 20.06.2022 Röslmaier b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 45 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.