Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den zwei Vizepräsidenten und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Rechtshandlungen des Vorstandes, die den Verein mit einem Betrag von mehr als Euro 10.000 über den Haushalt hinaus verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Bundesingenieurkammer-Versammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Ingolf Kluge
Dreieich
274
Sylvia Reyer-Rohde
Erfurt
274
Heinrich Bökamp
Münster
274
Wilhelmina Katzschmann
Mannheim
274
Helmut Schmeitzner
Berlin
274
Ulrich Scholz
München
274
Christoph Schröder
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2025-04-04
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