Handelsregister · VR 331755

Chronologischer Auszug

Bund Wieblinger Selbstständigen e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bund der Selbstständigen - Ortsverband Heidelberg-Wieblingen
e.V.

b)
Heidelberg
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende und
der stellvertretende Vorsitzende. Jeder hat
Alleinvertretungsrecht.
Die Alleinvertretungsberechtigung gilt nicht zur Tätigung
von Grundstücksgeschäften oder Rechtsgeschäften, die
eine Verpflichtung des Vereins in Höhe von mehr als
5.000,-- DM begründen.

b)
Vorsitzender:
Lunks, Knut, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
Bauer, Ute, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 19.06.1989
a)
06.02.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
24.07.1990
2a)
Name geändert; nun:
Bund Wieblinger Selbstständigen e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende, der stellvertretende
Vorsitzende für Finanzen (Kassier) und der Schriftführer.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, im
Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstände
gemeinsam vertreten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.09.2014
Trunner

b)
Satzung SB 1 Bl 61-67

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.