Bund Ungarisch-sprachiger Protestantischer Gemeinden in Deutschland e.V. / Németországi Magyarajkú Protestáns Gyülekezetek Szövetsége · Amtsgericht Hannover
Bund Ungarisch-sprachiger Protestantischer Gemeinden in Deutschland e.V. / Németországi Magyarajkú Protestáns Gyülekezetek Szövetsége
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 201759
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
28.05.2024
Abrufstand
28.05.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 5.000,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Katalin Haaz
Braunschweig
Vorstand
Pál István Gémes
Fellbach
Vorstand
Andreas Seifert
Unterhaching
Vorstand
Terézia Edit Petö
Berlin
Vorstand
Ildikó Bilkei-Gorzó Rácz
Bonn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 31.03.2012 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.07.2012 geändert.
Der hierzu ermächtigte Vorstand hat am 18.03.2013 die Änderung von § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins) und § 9 (Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins), die Mitgliederversammlung vom 23.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins) und § 8 (Zuständigkeit des Vorstands) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 19-23 der Akten
Beschluss Blatt 32 bis 36, 40 bis 42 der Akten
Satzung Blatt 43 bis 47 der Akten
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.