Handelsregister · VR 13638
Chronologischer Auszug
Bund Ostdeutscher Gemeinschaftsdienste (BOG) e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bund Ostdeutscher Gemeinschaftsdienste (BOG) e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Vorsitzender: 1. Graubner, Tom, Berlin Vorstandsmitglied: 2. Theska, Jörg, Rostock Vorstandsmitglied: 3. Posern, Marina, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung und die Geschäftsordnung sind errichtet am: 18.09.1992. Die Satzung ist geändert am: 16.03.1993. | a) 18.09.2006 König b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4-6 Beschluss Bl. 11/12 Geschäftsordnung Bl. 10 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand. b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Theska, Jörg Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Posern, Marina Änderung zu Nr. 1: Zweiter Vorsitzender: Graubner, Tom, *XX.XX.XXXX, Schkeuditz Erster Vorsitzender: 4. Schurig, Michael, *XX.XX.XXXX, Jena | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 8 (Geschäftsführung) und § 9 (Auflösung) beschlossen. | a) 16.04.2008 Erdmann b) Beschluss Bl. 37/37r, 49 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.