Handelsregister · VR 13638

Chronologischer Auszug

Bund Ostdeutscher Gemeinschaftsdienste (BOG) e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bund Ostdeutscher Gemeinschaftsdienste (BOG) e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Graubner, Tom, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Theska, Jörg, Rostock

Vorstandsmitglied:

3.
Posern, Marina, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung und die Geschäftsordnung sind errichtet am: 18.09.1992.
Die Satzung ist geändert am: 16.03.1993.
a)
18.09.2006
König
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 4-6
Beschluss Bl.
11/12
Geschäftsordnung Bl. 10
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorstand.

b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:

2. Theska, Jörg

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

3. Posern, Marina

Änderung zu Nr. 1:
Zweiter Vorsitzender:

Graubner, Tom, *XX.XX.XXXX, Schkeuditz

Erster Vorsitzender:

4.
Schurig, Michael, *XX.XX.XXXX, Jena
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 8
(Geschäftsführung) und § 9 (Auflösung) beschlossen.
a)
16.04.2008
Erdmann
b)
Beschluss Bl.
37/37r, 49

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.