Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Kreisvorsitzende und sein Stellvertreter; jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 146-148 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 03.08.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 266 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
Satzung
Satzung vom 15.12.1959 zuletzt geändert am 25.07.1986
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