Vorstand gem. § 26 BGB ist der Vorsitzende und ein oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von Grundstücken und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000 ,- Euro (Zehntausend) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Reiner Gorzel
Niemetal
Vorstand
Stefan Alt
Jühnde
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.06.2006 mit Änderung vom 12.7 2006
Freitext
Satzung Bl. 4 - 10 d.A.
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