Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Sprecher des Vorstandes und seinem Stellvertreter.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sprechers des Vorstandes oder seines Stellvertreters. Die Beschlußfassung des Vorstands obliegt einem auf vier Mitglieder erweiterten Vorstand.
Der Vorstand bestellt einen besonderen Vertreter (Geschäftsführer) gemäß § 30 BGB für alle Angelegenheiten, die die gewöhnliche Tätigkeit des Vereins betreffen, sowie für alle Rechtsgeschäfte der gewöhnlichen Vermögensverwaltung, insbesondere für den gesamten Schriftverkehr und die Kassenverwaltung
Tag der ersten Eintragung: 19.02.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 37-44 d. A. Anm. Blatt 37 d. A.
Anmeldung Blatt 45,46 Sonderband
Anmeldung Blatt 51 Sonderband
Beschluss Blatt 52-57 Sonderband
Satzung Blatt 66-70 Sonderband
Anmeldung Blatt 72,73 Sonderband
Beschluss Blatt 74-80 Sonderband
Anmeldung Blatt 81/82 Sonderband
Beschluss Blatt 83 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 25.04.1983 zuletzt geändert am 25.06.2003
Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Fachgruppen) und 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.