Handelsregister · VR 590330
Historischer Auszug
Bund der Osteologen Baden-Württemberg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Stockach
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Bund
der
Osteologen
Ba-
a)
Vorstand
im
Sinne
von
8
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
der
a)
Die
Satzung
ist
errichtet
am
03.05.2008.
a)
30.
September
2009
TEE
den-Württemberg
e.
V.
stellvertretende
Vorsitzende
und
der
Schatzmeister.
Jeweils
zwei
Vorstandsmitglieder
sind
gemeinsam
vertre-
b)
Stockach
tungsberechtigt.
b)
Vorsitzender:
b)
--
b)
AS.
1/19
ff.
Dr.
Werner
Hans
Kneer,
geb.
06.08.1953,
Stockach
Stellvertretender
Vorsitzender:
TER
Dr.
Wolfgang
Stritt,
geb.
03.12.1963,
Tettnang
&
A
Schatzmeister:
Riemann
Dr.
Dieter
Veith,
geb.
01.04.1954,
Emmendingen
Justizfachangestellte
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Stockach
wurde
die
Kennziffer
59
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
I
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
"besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.