Handelsregister · VR 20403
Chronologischer Auszug
Bund der Deutschen Kath. Jugend Förderring Dinslaken · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bund der Deutschen Kath. Jugend Förderring Dinslaken b) Dinslaken | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden. Der Umfang ihrer Vertretungsmacht bemißt sich jedoch nach Artikel VII Absatz 3 und 4 der Satzung. b) 1. Vorsitzende: Sander, Eva, Dinslaken, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Timpte, Björn, Dinslaken, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 02.02.1974 mehrfach, zuletzt geändert am 19.05.1989. | a) 25.05.2009 Besser b) Tag der ersten Eintragung in Dinslaken: 19.02.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 403 des Amtsgerichts Dinslaken getreten. |
| 2 | a) Zum Vorstand gehören: 1.und 2. Vorsitzender. Für Rechtsgeschäfte bis 5000,-- DM ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt; ansonsten vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte über 10.000,-- DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Sander, Eva, Dinslaken, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Holtkamp, Peter, Dinslaken, *XX.XX.XXXX | a) 13.12.2011 Ganswindt b) Die Vertretungsregelung des Vorstands wurde von Amts wegen zur Eintragung vom 13.06.1989 ergänzt. | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Timpte, Björn, Dinslaken, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Sander, Eva, Dinslaken, *XX.XX.XXXX | a) 10.09.2019 Metz | ||
| 4 | a) Zum Vorstand gehören: 1.und 2. Vorsitzender. Bei Geschäftsabschlüssen von bis zu 5.000,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied allein; von bis zu 10.000,00 EUR nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei Geschäftsabschlüssen über 10.000,00 EUR ist die Mitgliederversammlung zu befragen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.10.2021 Höttgen-Rüter b) Satzung Blatt 21-23 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.