Handelsregister · VR 20403

Chronologischer Auszug

Bund der Deutschen Kath. Jugend Förderring Dinslaken · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bund der Deutschen Kath. Jugend Förderring Dinslaken

b)
Dinslaken
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. oder 2. Vorsitzenden.

Der Umfang ihrer Vertretungsmacht bemißt sich jedoch
nach Artikel VII Absatz 3 und 4 der Satzung.

b)
1. Vorsitzende:
Sander, Eva, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Timpte, Björn, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 02.02.1974 mehrfach, zuletzt geändert am 19.05.1989.
a)
25.05.2009
Besser

b)
Tag der ersten Eintragung in
Dinslaken: 19.02.1974
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 403 des
Amtsgerichts Dinslaken getreten.
2a)
Zum Vorstand gehören:
1.und 2. Vorsitzender.

Für Rechtsgeschäfte bis 5000,-- DM ist jedes
Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt;
ansonsten vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte über 10.000,-- DM ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Sander, Eva, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Holtkamp, Peter, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
a)
13.12.2011
Ganswindt

b)
Die Vertretungsregelung des
Vorstands wurde von Amts
wegen zur Eintragung vom
13.06.1989 ergänzt.
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Timpte, Björn, Dinslaken, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzende:
Sander, Eva, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
a)
10.09.2019
Metz
4a)
Zum Vorstand gehören:
1.und 2. Vorsitzender.

Bei Geschäftsabschlüssen von bis zu 5.000,00 EUR ist
jedes Vorstandsmitglied allein; von bis zu 10.000,00
EUR nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Bei
Geschäftsabschlüssen über 10.000,00 EUR ist die
Mitgliederversammlung zu befragen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.10.2021
Höttgen-Rüter

b)
Satzung Blatt 21-23 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.