Handelsregister · VR 1890

Chronologischer Auszug

Bund Alter Obotriten e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bund Alter Obotriten

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch einen der drei
stellvertretenden Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:

1.
Peters, Olaf, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster stellvertretender Vorsitzender:

2.
Jeltsch, Volker, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter stellvertretender Vorsitzender:

3.
Fuchs, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

dritter stellvertretender Vorsitzender:
4.
Sahl, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 18.11.1922
Die Satzung ist geändert und neu gefasst am:
18.07.1953
mit Änderung vom: 17.11.1959
a)
09.11.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen
berichtigt worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes
getreten.
2a)
Bund Alter Obotriten e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

1. Peters, Olaf

Nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender:

2. Jeltsch, Volker

Nicht mehr dritter stellvertretender Vorsitzender:

4. Sahl, Martin

Änderung zu Nr. 3:
Vorsitzender:

Fuchs, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2007
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
21.05.2008
Röling
b)
Satzung Bl.
408-411
Beschluss Bl.
406

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.