Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird auch mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die im Einzelfall den Betrag von 500.-- Euro übersteigen und für Dienstverträge die Zustimmung des Vereinsausschusses braucht. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Müller-Rühl
Lauf a. d. Pegnitz
Vorstand
Michael Reichinger
Lauf a.d. Pegnitz
Vorstand
Anuschka Brückner
Neunkirchen a. Sand
Vorstand
Edith Würth
Lauf a.d.Pegnitz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.10.2001 zuletzt geändert am 05.01.2004
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 6 (Jahresbeitrag), 8 (Der Vorstand), 9 (Der Vereinsausschuss), 10 (Die Mitgliederversammlung), 11 (Aufgaben der MitgIiederversammIung) und 12 (Beschlussfassung der MitgIiederversammIung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.08.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 12 ff. SB;