1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme von Bürgschaften gegenüber Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen für Kredite sowie von Garantien gegenüber Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischwirtschaft und der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige der Freien Berufe zur Erhaltung und Förderung ihrer Leistungsfähigkeit. 2) Diese Bürgschaften und Garantien sollen Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die über bankmäßige Sicherheiten nicht oder nur in unzureichendem Maße verfügen, die Erlangung von Krediten und Beteiligungen ermöglichen. 3) Mit Zustimmung des Verwaltungsrats (§ 21 ff.) kann die Gesellschaft ferner Treuhandgeschäfte und weitere wirtschaftsfördernde Aufgaben, die dem Geschäftszweck der Gesellschaft entsprechen, übernehmen. 4) Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann die Gesellschaft sich an übergebietlichen Zusammenschlüssen von Bürgschaftsinstituten beteiligen. 5) Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt I, Seite 297).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Torsten Stier
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen; Prokurist(in)
Tom Ole Kutschale
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen; Prokurist(in)
Dirk Bachmann
Ammersbek
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen; Geschäftsführer(in)
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.06.1954 zuletzt geändert am 19.05.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 25, 26 und 27 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 21 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 25 und 31 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3, 7, 23, 26, 27 und 30 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 23, 25, 26 und 30 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Gegenstand der Gesellschaft), 21 (Verwaltungsrat) und 27 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens).
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 24 (Geschäftsführung) und 29 beschlossen.
Formwechsel
Das Vermögen der Bürgschaftsgemeinschaft für das Hamburger Handwerk G.m.b.H., Hamburg (AG Hamburg-HRB 7300) ist als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Verschmelzungsvertrag vom 24. April 1991 mit Zustimmung der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft vom 3. Juni 1991 und der übernehmenden Gesellschaft vom 6. Juni 1991 gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapErhG auf diese Gesellschaft übertragen worden.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 57 ff. Sonderband 10
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 30.11.1954
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 ff Sonderband 11
Eintragung Nr. 1 und 3 Spalte 5 vom 13.06.2002 und 04.10.2002 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 5 Spalte 5 vom 29.03.2004 von Amts wegen berichtigt.
Gesellschaftsvertrag Blatt 56 ff Sonderband 11
Fall 24
Fall 37
Fall 41
Fall 57
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 60
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.