Handelsregister · VR 103528
Chronologischer Auszug
Bürgerzentrum Mühlburg e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bürgerzentrum Mühlburg e.V. b) Karlsruhe | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den 1. stellvertretenden Vorsitzenden und den 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte bei denen ein Betrag von 1.500,00 EUR überschritten wird, bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstands (§ 9 Ziff. 1 der Satzung). b) Vorsitzender: Caspari, Erhard, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX 1. stellvertretender Vorsitzender: Bogner, Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX 2. stellvertretende Vorsitzende: Kiwitz, Dorothea, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.06.2010 mit Änderung vom 27.07.2010. | a) 22.04.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.04.2014. Tag der ersten Eintragung: 10.08.2010 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte bei denen ein Betrag von 1.500,00 EUR überschritten wird, bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstands (§ 9 Ziff. 1 der Satzung). b) Nicht mehr 2. stellvertretende Vorsitzende: Kiwitz, Dorothea, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen. | a) 26.07.2017 Neber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.