Handelsregister · GnR 720103
Chronologischer Auszug
BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG b) Biberach an der Riß c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft konzentriert sich auf bedarfsgerechtes, preisbewusstes und bezahlbares Bauen und Wohnen für breite Bevölkerungsschichten, für Jung und Alt. Die Genossenschaft dient auch der Realisierung eines selbst verwalteten Wohnens in Gemeinschaften. Sie unterstützt selbst verwaltete Wohnformen innerhalb der Genossenschaft sowohl beim Aufbau als auch beim Bestehen; hierzu bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern Dienstleistungen in Bezug auf Wohnen und Leben in gemeinschaftlich verwalteten Wohnformen an. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. | Keine Nachschusspflicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Droste, Hubertus, Warthausen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Fehse, Heiko, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Groner, Alfred Eugen, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Satzung vom 23.06.2016. | a) 13.03.2018 Völkel | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Fehse, Heiko, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2021 Wahl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.