Handelsregister · GnR 720103

Chronologischer Auszug

BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BürgerWohnungsGenossenschaft
Biberach eG

b)
Biberach an der Riß

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Gebäude in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe sowie soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft konzentriert sich auf
bedarfsgerechtes, preisbewusstes und
bezahlbares Bauen und Wohnen für
breite Bevölkerungsschichten, für Jung
und Alt.
Die Genossenschaft dient auch der
Realisierung eines selbst verwalteten
Wohnens in Gemeinschaften. Sie
unterstützt selbst verwaltete
Wohnformen innerhalb der
Genossenschaft sowohl beim Aufbau als
auch beim Bestehen; hierzu bietet die
Genossenschaft ihren Mitgliedern
Dienstleistungen in Bezug auf Wohnen
und Leben in gemeinschaftlich
verwalteten Wohnformen an.
Die Genossenschaft kann
lnhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
Keine Nachschusspflicht.a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Droste, Hubertus, Warthausen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Fehse, Heiko, Biberach an der Riß,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Groner, Alfred Eugen, Biberach an
der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 23.06.2016.
a)
13.03.2018
Völkel
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Fehse, Heiko, Biberach an der Riß,
*XX.XX.XXXX
a)
06.09.2021
Wahl

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