a. Vertrieb und Handel von Energie, b. die Erbringung technischer und kaufrnännischer Dienstleistungen, sowie c. Beratung und Projektentwicklung in den Bereichen Emeuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicherung und Energiemanagement für seine Mitglieder und andere Bürgerenergiegesellschaften. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern dies dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zu beteiligten und Zweigniederlassungen zu gründen. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kai Hock
Heidelberg
Vorstand
Felix Schäfer
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.12.2013 und 22.02.2014.
Die Generalversammlung vom 04.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 21 Abs. 2 (Ausübung der Mitgliedsrechte) und § 31 Abs. 2 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben, Übertragung, Mindestkapital) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.11.2020 hat die Änderung der Satzung in §19 (Konstituierung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), §20 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §21 (Ausübung der Mitgliederrechte), §22 (Frist und Tagungsort), §23 (Einberufung und Tagesordnung), §25 (Gegenstände der Beschlussfassung, Mehrheitserfordernisse), §26 (Abstimmungen und Wahlen), §28 (Versammlungsniederschrift), §28 a (schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §28 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung), §28 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), §29 (der Beirat), §30 (Zusammensetzung und Wahl) und §40 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.02.2022 hat die Änderung der Satzung in §31 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben, Übertragung, Mindestkapital) beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.