Handelsregister · VR 7972

Chronologischer Auszug

Bürgervereinigung Allach-Untermenzing e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgervereinigung Allach-Untermenzing

b)
München
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Kassier:
Bachmayr, Alfred, Importkaufmann, München
Vorsitzender:
Spatz, Hans, Industriekaufmann, München
einzelvertretungsberechtigt.
Stv. Vorsitzender:
Kleynmans, Ludwig, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
Schriftführer:
Maierhofer, Max, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 24.03.1972 zuletzt geändert am 27.03.1981
a)
10.12.2001
Schubert

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.10.1972.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7 So.
2a)
Berichtigung zu Eintrag 1:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende
Vorsitzende vertreten den Verein allein.

b)
Ausgeschieden:
Stv. Vorsitzender:
Kleynmans, Ludwig, München, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Spatz, Hans, Industriekaufmann, München
Gewählt:
stellvertretender Vorsitzender:
Krahl, Peter, München, *XX.XX.XXXX
a)
24.05.2004
Brummer
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 10
(Einberufung der Hauptversammlung), 13 (Beschlussfähigkeit), 23 (Bekanntmachungen)
der Satzung beschlossen.
a)
05.12.2005
Brummer

b)
Protokoll Bl. 82, 84 SB;
4a)
Name geändert, nun:
Bürgervereinigung Allach-Untermenzing e.V.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende
Vorsitzende vertreten den Verein allein. Der Vorsitzende
kann Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von
500,- Euro ohne vorherigen Vorstandsbeschluss tätigen.
Alle Rechtsgeschäfte der übrigen Vorstandsmitglieder
sowie Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
500,- Euro sind nur verbindlich, wenn für sie ein
Vorstandsbeschluss vorliegt. Ab 2000,- Euro
Geschäftswert ist auch die vorherige schriftliche
Zustimmung des Beirates erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.06.2007
Baier
b)
Neue Satzung Bl. 90 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.