Handelsregister · VR 7972
Chronologischer Auszug
Bürgervereinigung Allach-Untermenzing e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bürgervereinigung Allach-Untermenzing b) München | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Kassier: Bachmayr, Alfred, Importkaufmann, München Vorsitzender: Spatz, Hans, Industriekaufmann, München einzelvertretungsberechtigt. Stv. Vorsitzender: Kleynmans, Ludwig, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Schriftführer: Maierhofer, Max, München, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 24.03.1972 zuletzt geändert am 27.03.1981 | a) 10.12.2001 Schubert b) Tag der ersten Eintragung: 30.10.1972. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 So. |
| 2 | a) Berichtigung zu Eintrag 1: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein allein. b) Ausgeschieden: Stv. Vorsitzender: Kleynmans, Ludwig, München, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Spatz, Hans, Industriekaufmann, München Gewählt: stellvertretender Vorsitzender: Krahl, Peter, München, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2004 Brummer | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 10 (Einberufung der Hauptversammlung), 13 (Beschlussfähigkeit), 23 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. | a) 05.12.2005 Brummer b) Protokoll Bl. 82, 84 SB; | ||
| 4 | a) Name geändert, nun: Bürgervereinigung Allach-Untermenzing e.V. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein allein. Der Vorsitzende kann Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 500,- Euro ohne vorherigen Vorstandsbeschluss tätigen. Alle Rechtsgeschäfte der übrigen Vorstandsmitglieder sowie Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,- Euro sind nur verbindlich, wenn für sie ein Vorstandsbeschluss vorliegt. Ab 2000,- Euro Geschäftswert ist auch die vorherige schriftliche Zustimmung des Beirates erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.06.2007 Baier b) Neue Satzung Bl. 90 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.