Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zur rechtsgültigen Verpflichtungen ist der Vorstand nur befugt, sofern seine Willensakte durch die Mehrheit des Vorstandes (Gesamtvorstand) gebilligt worden sind.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 25.05.1955
Satzung
Satzung vom 24.03.1955 zuletzt geändert am 29.08.1979
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.