Der Verein wird durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch ein anderes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes im Sinne des § 26 BGB vertreten. Der Verhinderungsfall braucht Dritten gegenüber nicht nachgewiesen zu werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Gerecht
Gelsenkirchen
Vorstand
Werner Backhaus
Gelsenkirchen
Vorstand
Robert Schilling
Gelsenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.03.1980 zuletzt geändert am 06.03.1998
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2003 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.08.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.03.2004.
Satzung Blatt 3 - 6 d. A.
Satzung Bl. 123 ff. d. Akte
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