Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Je zwei von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 DEM ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 25.11.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2006.
Fall 4
Satzung
Satzung vom 31.07.1980 zuletzt geändert am 22.07.1997
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.