Handelsregister · VR 160174

Chronologischer Auszug

Bürgerverein Jever e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bürgerverein Jever e.V.

b)
Jever
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem 2.
Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von
und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke
und über grundstücksgleiche Rechte sowie zur
Aufnahme eines Darlehns von mehr als 2.000,00 EUR
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich
ist.

b)
1. Vorsitzende:
Jennerich, Silvia, Jever, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Wieland, Wolfgang, Schortens, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.01.1993 zuletzt geändert am 03.11.2005
a)
11.10.2006
Haßberg

b)
Satzung Blatt 55-59 ff. der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 70-75
der Akten

Tag der ersten Eintragung:
18.02.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 431
Amtsgericht Jever getreten.
Freigegeben am 11.10.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Wieland, Wolfgang, Schortens, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schönbohm, Heiko, Jever, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2007
Reckow-Wulf
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Jennerich, Silvia, Jever, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Waculik, Hanspeter, Jever, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2013
Götze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.