Handelsregister · VR 22234

Chronologischer Auszug

Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BERLINER BÜRGERVEREIN in der Gartenstadt
Frohnau e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten und zweiten Vorsitzenden jeweils allein
oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Dr. Martens, Claus Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Zierbock, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

3.
Dr. Radüchel, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassierer:
4.
Werner, Karin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 28.11.2002 und geändert am 08.01.2003.
a)
28.08.2006
Reiner
b)
Satzung Bl. 6-11
Beschluss Bl.
21/22

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Nicht mehr Schriftführer:

3. Dr. Radüchel, Bernd

Nicht mehr Kassierer:

4. Werner, Karin

Änderung zu Nr. 1:
zweiter Vorsitzender:

Dr. Martens, Claus Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin
Änderung zu Nr. 2:
Kassierer:

Zierbock, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:

5.
Scholz, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

6.
Schmidt, Heinz-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
05.03.2008
Hanney
3b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
1. Dr. Martens, Claus Peter

zweiter Vorsitzender:
7.
Dr. Lühr, Hans-Peter, *XX.XX.XXXX, Lübeck
a)
09.03.2010
Hanney
4a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und
dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
07.12.2011
Hanney
5a)
Berliner Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2010 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
05.03.2012
Hanney
b)
Satzung Bl.73-75
Beschluss
Bl.66,87,99,100
(Bl.101-104)
6a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden,
dem Kassierer, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Nicht mehr Kassierer:
2. Zierbock, Peter

Kassierer:

8.
Dr. Radüchel, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzerin:

9.
Drescher, Heide-Marie, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzer:

10.
Mey, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
19.01.2016
Hanney
b)
Satzung Bl.
125-129
Beschluss Bl.
121-123
7b)
Nicht mehr Schriftführer:
6. Schmidt, Heinz-Jürgen

Nicht mehr Kassierer:
8. Dr. Radüchel, Bernd

Kassierer:
11.
Dr. Maack, Udo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:
12.
Schwarz, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
24.08.2017
Hanney
8a)
Die Eintragung laufende Nummer 6 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen
wie folgt ergänzt.

Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau e.V.
a)
05.10.2017
Pacholke
9b)
Nicht mehr Beisitzer:
10. Mey, Christian

Nicht mehr Schriftführer:
12. Schwarz, Hartmut

Beisitzer:
13.
Benke, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin
Beisitzer:
14.
Koppenleitner, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:
15.
Heinrich, Daniela, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.11.2018
Hanney
10b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
7. Dr. Lühr, Hans-Peter

zweiter Vorsitzender:
16.
Dr. Beckmann, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzerin:
17.
Stephan, Korinna, *XX.XX.XXXX, Berlin

Nicht mehr Beisitzerin:
9. Drescher, Heide-Marie

Nicht mehr Beisitzer:
13. Benke, Carsten
Nicht mehr Schriftführerin:
15. Heinrich, Daniela
a)
25.02.2020
Tritthart
11a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden,
dem Schatzmeister und ggf. bis zu drei Beisitzern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00
Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:

5. Scholz, Uwe
Nicht mehr Kassierer:

11. Dr. Maack, Udo

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

16. Dr. Beckmann, Wolfgang

zweiter Vorsitzender:

18.
Dr. Benke, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzerin:

19.
Bernhardt, Dorothee, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

20.
Dr. Deutschmann, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin

Beisitzerin:
21.
Walther, Ellen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 17:
erste Vorsitzende:

Stephan, Korinna, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2021 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
21.07.2021
Tritthart
b)
Satzung Bl.
16-21 Bd. II
Beschluss Bl.
7-15 Bd. II
12a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00
Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Nicht mehr erste Vorsitzende:
17. Stephan, Korinna

Änderung zu Nr. 18:
erster Vorsitzender:

Dr. Benke, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 19:
zweite Vorsitzende:

Bernhardt, Dorothee, *XX.XX.XXXX, Berlin

Nicht mehr Beisitzer:

14. Koppenleitner, Reinhard

Nicht mehr Beisitzerin:

21. Walther, Ellen

Nicht mehr Schatzmeister:

20. Dr. Deutschmann, Joachim
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft),
§ 8 (Vorstand) und § 9 (Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
09.03.2023
Tritthart
b)
Beschluss Bl.
37-42/49-61a
(43-48) Bd. II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.