Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 3-5 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 10.05.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 761 Amtsgericht Wittmund getreten. Freigegeben am 06.10.2006.
Satzung
Satzung vom 28.01.1994
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.