Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 100,00 DM belasten, sind der Vorsitzende und der 1. stellv. Vorsitzende gemeinsam befugt. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu 1.000,00 DM belasten, bedarf der Zustimmung aller (Gesamt-) Vorstandsmitglieder. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten sowie zum Abschluss von Gründstücks- und Dienstverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Renate Schmid
Essen
Vorstand
Brigitte Bagus
Essen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.11.1983
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.06.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.11.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.