Handelsregister · VR 32552
Chronologischer Auszug
Bürgerverein Garagengemeinschaft August-Bebel-Ring Brehna e.V. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bürgerverein Garagengemeinschaft August-Bebel-Ring Brehna e.V. b) Brehna | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Stellvertreter. b) Vorsitzender: Pawlowski, Hubert, Halle, *XX.XX.XXXX Vorstand: Mende, Norbert, Halle, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 02.12.2000 zuletzt geändert am 07.04.2001 | a) 25.06.2007 Meineke b) Tag der ersten Eintragung: 14.03.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Bitterfeld, VR 552) getreten. Satzung Bl. 8 - 16 |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Ausgeschieden: Vorstand: Mende, Norbert, Halle, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Henze, Steffen, Sandersdorf-Brehna OT Brehna, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Anolleck, Sabine, Sandersdorf-Brehna OT Brehna, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlungen vom 15.06.2024 mit Nachtrag vom 14.09.2024 haben nach näherer Maßgabe der eingereichten Protokolle die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.11.2024 Köhn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.