Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind drei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Satzung Blatt 6-8 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 22.09.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1166 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 12.05.2006.
Anm. Bl. 16/17 d.A.
Satzung
Satzung vom 03.04.2003
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.