Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marcus Dinglreiter
Burgkunstadt- Weidnitz
Vorstand
Alexander Hanna
Burgkunstadt OT Theisau
Vorstand
Sarah Haase
Burgkunstadt-Ebneth
Vorstand
Annika Kohles
Burgkunstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 16.04.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2014 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer.
Freitext
Satzung Bl. 7 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 23 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.