Handelsregister · VR 854
Chronologischer Auszug
Bürgerverein Blumenthal/Mark e. V. · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bürgerverein Blumenthal/Mark e. V. b) Blumenthal | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) 1. Vorsitzender: 1. Pöhlchen, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Blumenthal 2. Vorsitzender: 2. Oerter, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Blumenthal | a) eingetragener Verein Satzung vom: 29.10.1996 | a) 16.10.2006 Pälicke b) Tag der ersten Eintragung: 13.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) 1. Vorsitzender: 3. Gottschalk, Norbert, *XX.XX.XXXX, Heiligengrabe OT Blumenthal Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Pöhlchen, Gerhard | a) 01.12.2011 Fritze | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2011 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 13.03.2012 Fritze | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Oerter, Wolfgang | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere den § 12 (Vorstand). | a) 27.05.2014 Schaller | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2023 hat die Ergänzung der Satzung in §§ 1 und 2 beschlossen. | a) 20.12.2023 Job |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.