Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Verfügungen über Beträge über 1.000.- DM im Einzelfall bedarf es der Zustimmung des Vorstandsbeirates, zu Verfügungen, die im Einzelfall 2.000,- DM übersteigen, sowie zum Erwerb, zur Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen die der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Kroner
Coburg
Vorstand
Haike Schulze
Coburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.12.1972 zuletzt geändert am 26.04.2002
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2009 hat die Änderung der §§ 3 (Wesen, Zweck und Aufgaben); 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder); 12 (Vorstand) und 14 (Wahlen - Wahldauer) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.02.1973. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 154 ff. ;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.