Handelsregister · VR 110155

Registerinformationen

BÜRGERSCHÜTZENVEREIN GOLDEN GEEST GOLDENSTEDT von 1974 e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BÜRGERSCHÜTZENVEREIN GOLDEN GEEST GOLDENSTEDT von 1974 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Goldenstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110155
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
03.02.2020
Abrufstand
27.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Georg Werneke

Goldenstedt

Vorstand

Martina Klostermann

Goldenstedt

Vorstand

Carsten Schröder

Goldenstedt

Vorstand

Nicole Kleene

Goldenstedt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.02.1976 zuletzt geändert am 24.03.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen und unter anderen §§ 2 (Zweck des Vereins) und 8 (Vorstand) geändert..
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz des Vereins) und 2 (Zweck des Vereins) sowie insgesamt die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Änderungsbeschluss Blatt 56-58 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 02.06.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 381 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
  • Beschluss Blatt 103 der Akten; Satzung Bl.87 - 91 der Akten
  • In Ergänzung der Eintragung vom 18.12.2009 nachgetragen.
  • In Ergänzung der Eintragung vom 17.01.2018 nachgetragen.
  • In Ergänzung der Eintragung vom 18.12.2009 in Spalte 3a) die allgemeine Vertretungsmacht vollständfig eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.