Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schriftüfhrer, der Kassierer, der Oberschießmeister und die 1. Vorsitzende der Damenabteilung. Der 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind vertretungsberechtigt. Bei Grundstücksgeschäften ist die Mitwirkung des gesamten Vorstandes erforderlich.
Änderungsbeschluss: Blatt 149 - 154 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 26.08.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.08.2006.
Satzung
Satzung vom 18.01.1958 zuletzt geändert am 13.03.1999
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.