Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für den Geschäftsverkehr mit Banken ist jedes Vorstandsmitglied einzeln vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte gegenüber Dritten ist bei Beträgen über 5.100,-- EUR im Einzelfall ein zustimmender Beschluss des gemäß § 12 der Satzung gebildeten Vorstandes notwendig. Diese Beschränkung gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Banken. Die Verfügung über Grundstücke oder grundstücksgleiohe Rechte bedarf in jedem Falle der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Reinhard Ostermeier
Freising
Vorstand
Helmut Tischer
Moosburg
Vorstand
Elisabeth Beisl
Moosburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.11.1995 zuletzt geändert am 04.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2006 hat die Änderung des § 23 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2012 hat die Änderung des § 12 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2013 hat die Änderung des § 20 (Leitung und Durchführung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2014 hat die Änderung der §§ 12 (Der Vorstand) und 24 (Wahl- und Beschlussfähigkeit) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.03.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.